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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Leistungen von Suppe Labs – Daniel Djogic, Einzelunternehmen, Lange Gasse 73a, 2491 Neufeld an der Leitha, Österreich („Suppe Labs“), mit Unternehmern im Sinn des § 1 UGB („Kunde“).

Suppe Labs schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind von diesen AGB nicht erfasst. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Suppe Labs sie ausdrücklich in Textform bestätigt.

Für digitale Produkte, die über einen Merchant of Record oder einen autorisierten Reseller erworben werden, gelten für Kaufabwicklung, Zahlung, Rechnungsstellung, anwendbare Verkaufssteuern, Zahlungsrückabwicklung und Refund-Prozess vorrangig die Bedingungen des jeweiligen Resellers. Für Nutzung, Lizenz, zulässige Verwendung, IP, Produktzugang und produktbezogene Pflichten gelten die jeweils einschlägigen Supplier-, Product- oder License-Terms. Diese AGB gelten für solche Produkte nur, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist und kein Widerspruch zu diesen produktspezifischen oder Reseller-Bedingungen besteht.

2. Vertragsabschluss

Angebote von Suppe Labs sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch eine Auftragsbestätigung von Suppe Labs in Textform zustande. Textform im Sinn dieser AGB umfasst auch E-Mail.

Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Im Übrigen sind für den Vertragsinhalt das Angebot, die Auftragsbestätigung und diese AGB maßgeblich, in dieser Reihenfolge. Leistungsumfang, Termine, Vergütung und projektspezifische Anforderungen werden im jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung festgelegt.

3. Leistungen und Projektabwicklung

Suppe Labs erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen AI-Automatisierung, Prozess- und Systemkonzeption, App- und Web-App-Entwicklung, digitale Produkte, Dashboards, Portale und technische Beratung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Einsparung oder die Eignung für einen vom Kunden nicht offengelegten Zweck ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Spezielle regulatorische, branchenspezifische oder kundenspezifische Anforderungen, besondere Sicherheitsstandards, Compliance-Vorgaben oder Barrierefreiheitsanforderungen sind nur geschuldet, wenn sie Suppe Labs vor Vertragsabschluss mitgeteilt und ausdrücklich in Angebot oder Leistungsbeschreibung aufgenommen wurden. Eine nach kundenspezifisch relevanten rechtlichen Anforderungen ausdrücklich barrierefreie Ausgestaltung von Websites, Apps oder digitalen Produkten ist daher nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde.

Soweit Leistungen auf AI-Systemen, Drittanbieter-Software oder Schnittstellen beruhen, können deren technische Grenzen, Verfügbarkeit und Änderungen das Ergebnis beeinflussen. AI-Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein; eine Garantie für deren faktische Richtigkeit oder für wirtschaftliche Ergebnisse wird nicht übernommen. Der Kunde darf AI-Ausgaben nicht ohne angemessene menschliche Prüfung für rechtliche, finanzielle oder sonstige geschäftskritische Entscheidungen verwenden. Eine Übermittlung von Kundendaten an externe AI-Anbieter erfolgt nur im vereinbarten technischen Setup und im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen vollständigen und richtigen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit. Er weist Suppe Labs rechtzeitig auf geschäftskritische Systeme, besondere regulatorische Anforderungen und kundenspezifische Compliance-Vorgaben hin. Er steht dafür ein, dass die bereitgestellten Inhalte und Daten rechtmäßig genutzt und an Suppe Labs übermittelt werden dürfen.

Vor Arbeiten an produktiven Kundensystemen ist der Kunde grundsätzlich für eine angemessene aktuelle Datensicherung verantwortlich, sofern Datensicherung nicht ausdrücklich Teil des vereinbarten Leistungsumfangs ist. Zugänge sind auf die erforderlichen Berechtigungen zu beschränken, nach Möglichkeit nach dem Least-Privilege-Prinzip zu vergeben und sicher zu übermitteln. Nicht mehr benötigte Zugänge sind nach Projektende zeitnah zu entziehen.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus einer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von Suppe Labs. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen; zusätzlicher Aufwand ist nach den vereinbarten Sätzen oder, falls solche fehlen, nach dem üblichen Aufwand zu vergüten.

5. Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss bedürfen einer Prüfung durch Suppe Labs. Führt eine Änderung zu Auswirkungen auf Umfang, Vergütung, Termine oder technische Voraussetzungen, werden diese vor Umsetzung in Textform vereinbart. Bis dahin ist Suppe Labs nicht zur Umsetzung des Änderungswunsches verpflichtet.

6. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer wird nur ausgewiesen und verrechnet, soweit dies gesetzlich geschuldet ist.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Suppe Labs ist berechtigt, angemessene Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen und bis zum Ausgleich fälliger Forderungen weitere Leistungen zurückzuhalten, soweit dies dem Kunden vorher angekündigt wurde.

Für Projektleistungen kann Suppe Labs im Angebot eine angemessene Anzahlung vor Projektbeginn vorsehen. Mit der Leistungserbringung muss erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung begonnen werden. Nach Fertigstellung bzw. Abnahme wird die Schlussrechnung gelegt. Laufende Teilrechnungen sind nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurden.

7. Drittleistungen

Kosten und Verträge für Domains, Hosting, Cloud-Dienste, AI-Modelle, Lizenzen, Schnittstellen, Zahlungsanbieter oder sonstige Drittleistungen sind nur dann Teil der Vergütung, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Im Übrigen werden sie vom Kunden unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter abgeschlossen und getragen.

Suppe Labs darf zur Leistungserbringung geeignete fachkundige Subunternehmer einsetzen. Diese erhalten vertrauliche Informationen nur, soweit dies für die Leistung erforderlich ist, und werden angemessen zu Vertraulichkeit, vereinbarten Sicherheitsanforderungen und zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts verpflichtet. Soweit Suppe Labs Auftragsverarbeiter im Sinn des Art. 28 DSGVO ist, richtet sich die Einbindung weiterer Auftragsverarbeiter nach der gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

8. Abnahme und Mängel

Soweit eine Abnahme vereinbart ist, hat der Kunde die Leistung innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und wesentliche Mängel in Textform nachvollziehbar und, soweit möglich, reproduzierbar zu beschreiben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Rüge oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.

Bei berechtigten Mängeln leistet Suppe Labs nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Unwesentliche Abweichungen, die die vereinbarte Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, begründen keine Mängelansprüche. Die Prüffrist lässt gesetzliche Mängelrechte für Mängel unberührt, die bei einer zumutbaren Prüfung nicht erkennbar waren. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 UGB, bleiben, soweit anwendbar, unberührt.

Werden Leistungen nach Bereitstellung durch den Kunden oder Dritte geändert, sind Gewährleistungs- oder Mängelrechte nur insoweit eingeschränkt, als die Änderung für den geltend gemachten Mangel ursächlich oder relevant ist.

9. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den im Angebot konkret bezeichneten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Übertragung, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Suppe Labs.

Vorbestehende Komponenten, Frameworks, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, Know-how und allgemein verwendbare Bausteine von Suppe Labs verbleiben bei Suppe Labs. Für Open-Source- und Drittanbieter-Komponenten gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.

Die Übergabe von Source Code, vollständiger technischer oder Deployment-Dokumentation, internen Entwicklungsunterlagen, Build-Systemen oder internen Tools ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart wurde. Eine vereinbarte Übergabe erfolgt, soweit rechtlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, erst nach vollständiger Bezahlung.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, dem Empfänger rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden. Bei einer gesetzlich, behördlich oder gerichtlich erforderlichen Offenlegung informiert die betroffene Partei die andere Partei, soweit dies zulässig ist, vorher. Die Pflicht gilt nach Vertragsende fort.

Soweit Suppe Labs personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass seine Verarbeitung rechtmäßig ist, Suppe Labs rechtmäßige Weisungen erhält und die erforderlichen Rechtsgrundlagen für bereitgestellte personenbezogene Daten bestehen.

11. Haftung

Suppe Labs haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Suppe Labs nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehenden Haftungsregeln bleiben unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Bei Datenverlust ist der Ersatz auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden begrenzt, soweit nicht Datensicherung ausdrücklich Teil des vereinbarten Leistungsumfangs ist. Für die Verfügbarkeit oder Änderung von Drittleistungen haftet Suppe Labs nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregeln und soweit die Ursache Suppe Labs zurechenbar ist.

12. Laufzeit und Beendigung

Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse können von jeder Partei mit 30 Tagen zum Monatsende in Textform, einschließlich per E-Mail, gekündigt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Fall einer Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen, verbindlich beauftragter Aufwand und nicht stornierbare Drittleistungen zu vergüten.

13. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Infrastruktur oder Drittanbietern, Cyberangriffe, Arbeitskämpfe oder vergleichbare Störungen, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten. Die Parteien informieren einander unverzüglich über die Auswirkungen und stimmen das weitere Vorgehen ab.

Cyberangriffe oder Infrastrukturstörungen gelten nur insoweit als Ereignis außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, als sie trotz angemessener organisatorischer und technischer Maßnahmen nicht verhindert werden konnten und nicht auf einer zurechenbaren Pflichtverletzung der betroffenen Partei beruhen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Suppe Labs ausschließlich zuständig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fragen zu diesen AGB richten Sie bitte an office@suppelabs.at.